Das Thema des letzten Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Prothetik, der in 2005 zusammen mit den Schweizer Kollegen in Basel abgehalten wurde, kann man ohne große Übertreibung mit „Hurrah! Zähne raus, Implantate rein, Zirkon drauf“ charakterisieren.“

In den Niederungen der täglichen Praxis halten die bejubelten Verfahren jedoch selten das, was die Hochglanzbroschüren der Industrie und die von ihr finanzierten, paradefallgewordenen wissenschaftlichen Untersuchungen der Hochschule versprechen. Dennoch gibt es erstaunlich viele Kollegen, die sofort jeder neuen Sau hinterherlaufen, die die Dentalindustrie zur Steigerung ihrer Umsätze durch das dentale Dorf treibt, obwohl sie nicht einmal das Einmaleins der Zahnheilkunde beherrschen.

Diese Patientin stellte sich im Dezember 2006 mit einer frakturierten Zirkon-Krone an 17 vor.

Anamnestisch gab sie an, zuvor über 8 Jahre mit Metallkeramikkronen an 16 und 17 beschwerdefrei versorgt gewesen zu sein. Sie habe dann gegen Ende 2005 den Zahnarzt gewechselt. Dieser habe ihr glaubhaft versichert, dass sie von ihrem Vorbehandler in jeglicher Beziehung insuffizient versorgt worden sei. Er habe dann sämtliche Füllungen (auch an 27) ausgetauscht und die Metallkeramikkronen durch Zirkonkronen ersetzt. Kurz nach dem Einsetzten habe sie Beschwerden an 16 bekommen, der darauf hin wurzelkanalbehandelt worden sei. Nachdem sie durch diese Maßnahme auch nicht beschwerdefrei geworden sei, sei der 16 erst wurzelspitzenresiziert und anschließend extrahiert worden. Kurz danach sei es zur ersten Kronenfraktur an 17 gekommen. Ihr Zahnarzt habe ihr Vorwürfe gemacht, dass sie zu hart gebissen habe, zunächst jedoch zugestimmt, die Krone auf Kulanz zu erneuern. Er habe ihr aber dann doch eine Rechnung für die neue Krone geschickt, die sie noch nicht bezahlt habe. Jetzt sei die Krone wieder gebrochen, obwohl sie auf der rechten Seite wegen der Lücke nichts Hartes mehr beiße.

Ganz abgesehen vom typischen Verlauf der nicht indikationsgerechten Behandlung der Endodontitis an Zahn 16, die letztlich zur überflüssigen Extraktion geführt hat, wird anhand des OPT deutlich, dass hier der Umsatz durch Zahntechnik und nicht die sorgfältige Indikationsstellung zur zahnärztlichen Behandlung auf der Basis sorgfältiger zahnärztlicher Diagnostik im Vordergrund stand. Anders ist nicht zu erklären, dass der verkrüppelte Zahn 28, der maßgeblich verantwortlich für die Entwicklung der großen, pulpennahen Karies distal an 27 ist, nach wie vor in situ steht, obwohl der Zahn 27 eine nagelneue Füllung trägt.

In der Ausschnittsvergrößerung von 17 wird deutlich, dass auch die Passung der Zirkonkrone nicht besonders prickelt ist. Bei der klinischen Untersuchung – Bissnahme in entspannter Zentrik, kräftiges Zubeißen und gleichzeitiges Schieben nach rechts – wurde dann auch sehr schnell deutlich, warum die Krone mehrfach brechen musste. Denn obwohl die vestibulären Höcker schon fehlten, war noch ein sehr deutlicher Fehlkontakt bei der Laterotrusion nachweisbar. Nicht auszuschließen ist vor diesem Hintergrund, dass sich die Pulpitis an 16, die letztlich zu seiner Extraktion geführt hat, aus einer Kombination von übermäßigem Beschleifen, wie sie für die Stabilität von Zirkonkronen genau so unabdingbar wie insbesondere im Seitenzahnbereich überflüssig ist, und vermeidbaren Fehlkontakten bei der Lateralbewegung entwickelt hat.

Natürlich ist nicht auszuschließen, dass es bei funktioneller Fehlkonstruktion auch bei einer klassischen Versorgung mit VMK-Kronen zum vestibulären Abplatzen von Keramik kommen kann. Die ganze vestibuläre Wand ist davon jedoch selten betroffen und wenn doch, so handelt sich dann nur um einen ästhetischen Defekt, der wie in diesem Fall eines 17 nicht zwangsläufig die Notwendigkeit einer vollständigen Erneuerung nach sich zieht, sondern die Option der Reparatur oder des Glättens und Belassens beinhaltet..