Wie z.B. bei dieser jungen Osteuropäerin mit „Russich-Rot-Endo“ .

Nach dem neuen BEMA (Richtlinien und Gebührenordnung für gesetzlich versicherte Patienten) eine geradezu klassische Kassenindikation:

a) geschlossene Zahnreihe wird erhalten,

b) Wurzelfüllung bis zur Wurzelspitze schwierig, aber möglich,

c) Wurzeln volumenausfüllend abfüllbar.

Da soll noch einer sagen, der neue BEMA habe nicht entscheidende Vorteile für die Patienten gebracht. Endlich werden Wurzelfüllungen bei Kassenpatienten „auf Karte“ nur noch von Könnern erbracht. Nichtkönner sind gezwungen, privat zu liquidieren und ……das ist der eigentliche Vorteil für den Patienten…..sollte dem Nichtkönner wider Erwarten einmal eine ordentliche Wurzelkanalbehandlung gelingen, muss er das privat liquidierte Honorar zurückzahlen, da er die Behandlung dann über die Karte abrechnen muss, weil es ja eine typische Kassenleistung war…….smile….