….nicht an die noch heute geltende Lehrmeinung gehalten, man dürfe Zähne nicht verblocken.

Zwischenzeitliche zahnärztliche Interventionen

  • regelmäßige Zahnreinigungen
  • mehrere adjustierte Aufbisschienen
  • eine Wurzelbehandlung an 46 ca.10 Jahre nach Überkronung

Die Kronenränder liegen inzwischen teilweise leicht supragingival, genau wie die Brückenglieder. Man könnte, wenn die Patientin das denn unbedingt wollte (will sie aber nicht, wir reißen uns nicht darum) eine ästhetische Indikation zur Neuanfertigung stellen, eine funktionelle auf keinen Fall.