……in München privat versichert zu sein.

Planungs-OPT für eine vollständig implantatgetragene, festsitzende Versorgung im Ober und Unterkiefer im August 2004 (Klick!)

Zum Glück für diesen Patienten und alle Ärzte für Zahnheilkunde – und natürlich auch für alle privaten Versicherungen und alle privat Versicherten, die solche Versorgungen ja über steigende Beiträge finanzieren würden – geht Geld-Vermögen nicht immer zwangsläufig mit Dummheit einher. In der Folge stellte sich dieser Patient wegen einer Zweitmeinung bei uns vor.

Über die Oberkieferplanung kann man ja noch streiten, obwohl die Zähne 15 und 16 knallfest sind und bei guten Kenntnissen in der Zahnerhaltung sicher erhaltungsfähig sind, die aber leider nicht jedes Zahnarztes Sache ist.

Keinen Zweifel kann es jedoch darüber geben, dass die geplante Unterkieferversorgung -würde sie denn durchgeführt- zweifelsfrei den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen würde, da hier ohne besondere Kenntnisse in der Zahnerhaltung ohne ein einziges Implantat festsitzend versorgt werden kann. Dies um so mehr als nach kurzer Besprechung keinerlei Zweifel darüber bestehen, dass der Patient seine eigenen Zähne gerne behalten möchte und bereit ist, nach entsprechender Aufklärung und Motivation das von seiner Seite Unabdingbare zu leisten, was er in der unmittelbaren Folgezeit auch unter Beweis stellt.

Konnte man sich in vorimplantatorischen Zeiten sehr häufig des Eindrucks nicht erwehren, jeder natürliche Zahn stünde einem künstlichen im Wege, so könnte man in diesem Fall leicht zu der Erkenntnis gelangen, dass zahnmedizinischer Fortschritt in modernen Zeiten darin besteht, jeden eigenen durch ein Implantat plus einem künstlichen Zahn zu ersetzen

Schöne neue Welt.