Sehr geehrte
Patientin, sehr geehrter Patient,
die
wichtigsten Voraussetzungen für den langfristigen Erhalt Ihrer natürlichen Zähne
oder Ihres Zahnersatzes sind das gesunde Zahnfleisch und eine optimale
Mundhygiene. Um beides zu gewährleisten sind sorgfältiges tägliches Zähneputzen
mit adäquaten Hilfsmitteln, eine gesunde Ernährung und eine regelmäßige professionelle
Zahnreinigung unabdingbar.
Für uns
nicht nachvollziehbar hat der Gesetzgeber den
gesetzlichen Krankenkassen zum 01.01.2000
verboten, zahnärztliche Aufwendungen im Rahmen der
notwendigen
Prophylaxe-Leistungen für Erwachsene zu erstatten. Wir halten
diesen Beschluss medizinisch und volkswirtschaftlich für
unsinnig und mit Blick auf die Volksgesundheit für überaus schädlich. Wir
sind nämlich zutiefst davon überzeugt, dass unsere Zahnerkrankungen vorbeugende
Behandlung die Grundvoraussetzung für unsere erfolgreiche Arbeit und Ihre
Zahngesundheit darstellt.
Ein sauberer Zahn wird in aller Regel nicht krank.
Es
ist für einen durchschnittlich intelligenten Menschen in keinem Fall
nachvollziehbar, dass jährlich Milliarden für Füllungen, Zahnersatz und
Parodontitis-Behandlungen aufgewendet werden, unsere Anstrengungen zur
Vermeidung dieser Erkrankungen von den gesetzlichen Krankenkassen Kraft Gesetz
jedoch nicht honoriert werden dürfen. Dies um so mehr als Sie als Patient ja
monatlich hohe Versicherungsbeiträge entrichten. Erschwerend kommt noch hinzu,
dass die gesetzlichen Krankenkassen - im Gegensatz zu früher - die
Zahnsteinentfernung heute nur noch einmal im Jahr bezahlen.
Mehr
als 11 Jahre lang haben wir alle notwendigen Leistungen ohne Zuzahlung erbracht
und über unsere Honorare für Zahnersatzleistungen subventioniert. Praxen mit
vergleichbarem Niveau berechnen inzwischen bis zu € 150,- pro Sitzung.
Im
Zuge der zahlreichen Strukturreformen der letzten Jahre sind die Honorare für
Zahnersatz drastisch abgewertet worden, insgesamt um deutlich über 30%. Vor dem
Hintergrund ständig steigender Praxiskosten bei sinkenden Honoraren und budgetierten
Leistungsmengen pro Praxis sehen wir uns leider nicht länger in der Lage, die
personalintensiven Prophylaxe-Maßnahmen zuzahlungsfrei durchzuführen.
Damit die Individualprophylaxe nicht nur Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr vorbehalten bleibt, sehen wir uns leider gezwungen, Ihnen unseren Aufwand in Rechnung zu stellen. Dabei halten wir nichts von hohen Pauschalpreisen, die uns zwingen würden, völlig unabhängig vom Hygienezustand krampfhaft eine bestimmte Zeitspanne zu behandeln, damit sie auch gerechtfertigt erscheinen. Deshalb haben wir unsere Preise dem Ist-Zustand entsprechend gestaffelt. Um diesen Ist-Zustand möglichst objektiv zu bestimmen, erheben unsere Damen entsprechende Indices, nach denen sich der Tarif errechnet. Unser Ziel ist es darüber hinaus, Sie zu motivieren, Ihre Mundhygiene selbstständig zu optimieren.
Wer also beim ersten Mal eine Rechnung über 70,- € erhält, hat es selber in der Hand dafür zu sorgen, dass er beim nächsten Mal mit 50,- € oder - das ist uns das Liebste - sogar nur mit 30,- € davon kommt. Wie Sie das auf relativ einfache Weise erreichen können, erfahren Sie durch unsere charmanten Mitarbeiterinnen.
Professionelle Zahnreinigung bei sehr guter Mundhygiene | € 30,- |
Professionelle Zahnreinigung bei verbesserungswürdiger Mundhygiene | € 50,- |
Professionelle Zahnreinigung bei stark verbesserungswürdiger Mundhygiene | € 70,- |
Zahnsteinentfernung (zweites Mal im Jahr) zusätzlich | € 20,- |
Ihre
Krankenkasse darf Ihnen diese Rechnung nicht erstatten, auch wenn sie es gerne möchte,
und wie sie es in der Regel noch in 1999 bei mehr oder weniger großem Nachdruck
auf freiwilliger Basis getan hat. Es macht deshalb auch keinen Sinn, sie dort
einzureichen. Wesentlich sinnvoller ist es, Ihre Rechnung nach Begleichung unter
Protest an Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu senden und ihn auf das
bestehende gesetzliche Erstattungsverbot hinzuweisen, das man kaum anders als
ausgesprochen kurzsichtig nennen kann, um es vorsichtig zu formulieren.
Die
zwischen Ihnen und uns getroffene Vereinbarung gilt so lange, bis sie von Ihnen
widerrufen wird.
Vielen
Dank für Ihr Verständnis.