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Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

die wichtigsten Voraussetzungen für den langfristigen Erhalt Ihrer natürlichen Zähne oder Ihres Zahnersatzes sind das gesunde Zahnfleisch und eine optimale Mundhygiene. Um beides zu gewährleisten sind sorgfältiges tägliches Zähneputzen mit adäquaten Hilfsmitteln, eine gesunde Ernährung und eine regelmäßige  professionelle Zahnreinigung unabdingbar.

Für uns nicht nachvollziehbar hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Krankenkassen zum 01.01.2000  verboten, zahnärztliche Aufwendungen im Rahmen der  notwendigen   Prophylaxe-Leistungen für Erwachsene zu erstatten. Wir halten diesen Beschluss medizinisch und volkswirtschaftlich für unsinnig und mit Blick auf die Volksgesundheit für überaus schädlich. Wir sind nämlich zutiefst davon überzeugt, dass unsere Zahnerkrankungen vorbeugende Behandlung die Grundvoraussetzung für unsere erfolgreiche Arbeit und Ihre Zahngesundheit darstellt.  Ein sauberer Zahn wird in aller Regel nicht krank.

Es ist für einen durchschnittlich intelligenten Menschen in keinem Fall nachvollziehbar, dass jährlich Milliarden für Füllungen, Zahnersatz und Parodontitis-Behandlungen aufgewendet werden, unsere Anstrengungen zur Vermeidung dieser Erkrankungen von den gesetzlichen Krankenkassen Kraft Gesetz jedoch nicht honoriert werden dürfen. Dies um so mehr als Sie als Patient ja monatlich hohe Versicherungsbeiträge entrichten. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die gesetzlichen Krankenkassen - im Gegensatz zu früher - die Zahnsteinentfernung heute nur noch einmal im Jahr bezahlen.

Mehr als 11 Jahre lang haben wir alle notwendigen Leistungen ohne Zuzahlung erbracht und über unsere Honorare für Zahnersatzleistungen subventioniert. Praxen mit vergleichbarem Niveau berechnen inzwischen bis zu  € 150,- pro Sitzung.

Im Zuge der zahlreichen Strukturreformen der letzten Jahre sind die Honorare für Zahnersatz drastisch abgewertet worden, insgesamt um deutlich über 30%. Vor dem Hintergrund ständig steigender Praxiskosten bei sinkenden Honoraren und budgetierten Leistungsmengen pro Praxis sehen wir uns leider nicht länger in der Lage, die personalintensiven Prophylaxe-Maßnahmen zuzahlungsfrei durchzuführen.

Damit die Individualprophylaxe nicht nur Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr vorbehalten bleibt, sehen wir uns leider gezwungen, Ihnen unseren Aufwand in Rechnung zu stellen. Dabei halten wir nichts von hohen Pauschalpreisen, die uns zwingen würden, völlig unabhängig vom Hygienezustand krampfhaft eine bestimmte Zeitspanne zu behandeln, damit sie auch gerechtfertigt erscheinen. Deshalb haben wir unsere Preise dem Ist-Zustand entsprechend gestaffelt. Um diesen Ist-Zustand möglichst objektiv zu bestimmen, erheben unsere Damen entsprechende Indices, nach denen sich der Tarif errechnet. Unser Ziel ist es darüber hinaus, Sie zu motivieren, Ihre Mundhygiene selbstständig zu optimieren. 

Wer also beim ersten Mal eine Rechnung über 70,- € erhält, hat es selber in der Hand dafür zu sorgen, dass er beim nächsten Mal mit 50,- € oder - das ist uns das Liebste - sogar nur mit 30,- € davon kommt. Wie Sie das auf relativ einfache Weise erreichen können, erfahren Sie durch unsere charmanten Mitarbeiterinnen.

Professionelle Zahnreinigung bei sehr guter Mundhygiene  € 30,-
Professionelle Zahnreinigung bei verbesserungswürdiger Mundhygiene  € 50,-
Professionelle Zahnreinigung bei stark verbesserungswürdiger Mundhygiene  € 70,-
Zahnsteinentfernung (zweites Mal im Jahr) zusätzlich  € 20,-

Ihre Krankenkasse darf Ihnen diese Rechnung nicht erstatten, auch wenn sie es gerne möchte, und wie sie es in der Regel noch in 1999 bei mehr oder weniger großem Nachdruck auf freiwilliger Basis getan hat. Es macht deshalb auch keinen Sinn, sie dort einzureichen. Wesentlich sinnvoller ist es, Ihre Rechnung nach Begleichung unter Protest an Ihren Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu senden und ihn auf das bestehende gesetzliche Erstattungsverbot hinzuweisen, das man kaum anders als ausgesprochen kurzsichtig nennen kann, um es vorsichtig zu formulieren.

Die zwischen Ihnen und uns getroffene Vereinbarung gilt so lange, bis sie von Ihnen widerrufen wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.                                                                                           

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